Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist Verhandlungssache. Gehalt, Urlaub, Kündigungsfristen: Im Arbeitsvertrag sind die wichtigsten Konditionen für den Job festgelegt. Wir erklären Ihnen, auf welche Klauseln Sie achten sollten. Gerade Führungskräfte gehen zu sorglos mit ihrem eigenen Anstellungsvertrag um. Hier helfen wir und geben Gestaltungstipps.

Seit dem Jahre 2002 ist das Recht zum Schutz von Verbrauchern vor unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf das Arbeitsrecht anzuwenden, soweit es um die Regelungen in Formulararbeitsverträgen geht. Betroffen von der sogenannten AGB – Kontrolle sind unter anderem Ausschlussfristen, Widerrufsklauseln, Freiwilligkeitsklauseln, Versetzungsklauseln, Rückzahlungsklauseln oder die Regelung zur Nutzung von Dienstwagen. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass viele Arbeitsverträge hier in Teilbereichen unwirksam sind, da sie einer Klauselkontrolle nicht mehr standhalten. Die strenge AGB-Überprüfung führt im Ergebnis dazu, dass viele seit langem verwendete Arbeitsverträge in Teilen ungültig sind. (Quelle; Manager Magazin, Heft 10/2007, Seite 185). Nur wer seine Rechte kennt, kann sie sinnvoll nutzen. 43% der Hochschulabsolventen gelingt es, einzelne Punkte im Arbeitsvertrag zu ihren Gunsten zu verändern (Quelle: Handelsblatt Jungen Karriere, Heft Oktober 2007, Seite 62).